Kurzzeitkennzeichen
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Kurzzeitkennzeichen

Die früheren „Roten Kennzeichen“ für Überführungsfahrten wurden von den Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) abgelöst bzw. werden von Kfz-Zulassungsstellen heute nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben.

Zur Überführung eines Pkw, Lkw, Motorrad oder sonstigen Fahrzeuges kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Mit diesem Kennzeichen kann dann innerhalb der fünf Tage, für die das Kennzeichen ausgestellt wurde, kann dann ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. Im Gegensatz zu den früheren „Roten Kennzeichen“ werden die Kurzzeitkennzeichen ungültig und müssen nach Ablauf nicht wieder an die ausstellende Kfz-Zulassungsstelle zurückgegeben werden.

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, benötigen Sie nicht sämtliche Unterlagen, die für eine „richtige“ Zulassung benötig werden. Der Kfz-Zulassungsstelle reicht Ihr gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine spezielle Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen einer Versicherung.

Die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens kostet ca. 70 – 80 €.