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Zulassungstellenunterlagen

Unterlagen: Prüfen Sie in jedem Fall, welche Unterlagen Sie bei Ihrer Zulassungstelle benötigen. Auch hier gilt: Sind Sie sich nicht sicher, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, versuchen Sie vorher mit der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu klären, welche Unterlagen Sie konkret benötigen. Insbesondere bei ungewöhlichen Konstellationen, wie ausländischen Fahrzeugen etc, laufen sie sonst ggf. mehrfach zu Ihrer Zulassungsstelle.

Bevor Sie zur Kfz-Zulassungsstelle fahren, sollten Sie Ihre Unterlagen nochmals sichten. Nichts ist schlimmer als einige Stunden auf der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes verbracht zu haben, nur damit die Sachbearbeiterin Ihnen dann sagen kann, welche Unterlagen noch fehlen. Die Zulassungsstellen müssen alle Unterlagen vorliegen haben.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges im Regelfall.

Zulassungsunterlagen

Sog. Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung, bei der Sie das neu zuzulassende Fahrzeug versichern möchten. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach: Teilweise erhalten Sie die Versicherungsdoppelkarte per Post oder sogar online.

Ihren gültigen Personalausweis ( sollte kein gültiger Personalausweis verfügbar sein, reicht auch ein Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früherer Fahrzeugbrief)

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früherer Fahrzeugschein)

Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist.

Abmeldebescheingung, falls das Fahrzeug bereits abgemeldet worden ist.

Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)



Vollmachten

Vollmacht: Sie können selbst Ihr Fahrzeug nicht zulassen? Kein Problem: Sie können auch eine Dritte Person damit beauftragen. Falls ein Dritter für Sie das Fahrzeug zulassen soll, muss dieser sich gegenüber der Zulassungsstelle legitimieren. Dazu muss er zusätzlich zu den übrigen Unterlagen Ihren Personalausweis mitnehmen. Zudem muss er eine Vollmacht und seinen eigenen Personalausweis vorlegen.

Öffnungszeiten von Zulassungstellen

Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen sind selbstverständlich stark unterschiedlich. Regelmäßig werden Zulassungsstellen von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr ggf. mit einer Mittagspause haben. Es lohnt sich aber in jedem Fall, vorher bei der Kfz-Zulassungsstelle nachzufragen, von wann bis wann konkret geöffnet ist. Zudem bieten mittlerweile viele Kfz-Zulassungsstellen an einem Tag in der Woche verlängerte Öffnungszeiten an, um auch Berufstätigen die Möglichkeit der Zulassung zu vereinfachen.

Umgang mit Zulassungsstellen

Umgang: Eins ist klar: Gerne fahren die wenigsten zur Kfz-Zulassungsstelle. Schließlich muss man dort warten, gibt Geld aus und die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle sind oft überlastet. Bedenken Sie aber: Die Sachbearbeiter der Kfz-Zulassungsstellen machen auch nur ihren Job und können gerade kein Auge zudrücken, wenn Sie Unterlagen vergessen haben. Daher nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie gelassen an Ihre Kfz-Zulassung heran. Versuchen Sie nicht, kurz vor Schluss doch noch dran zu kommen, um dann enttäuscht zu sein, wieder weg geschickt zu werden

Zulassungsdauer

Dauer: Wie lange es dauert, bis Sie Ihr Fahrzeug zugelassen haben, variiert von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle und von Tag zu Tag. Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit (ggf. auch ein paar Stunden) bis Sie an der Reihe sind. Stellen Sie sich von vorneherein darauf ein und nehmen Sie sich ggf. eine Zeitung oder ein Buch mit. Wer meint, in fünf Minuten die Zulassung erledigen zu können, wird schnell enttäuscht werden.

Falls Sie es einrichten können, sollten Sie Stoßzeiten umgehen. Die Erfahrung zeigt, dass an den langen Abenden und Freitags Nachmittag besonders viele Halter ihre Fahrzeuge zulassen. Sind Sie schon ganz früh morgens da, haben Sie bessere Chancen, keine lange Schlange vor sich zu haben.

Zulassungskosten

Kosten: Die Zulassungsstellen melden Ihr Fahrzeug selbstverständlich nicht kostenlos an bzw. um. Hierfür fallen Verwaltungsgebühren an. Diese betragen ca. 25 bis 50 €. Müssen neue Kennzeichen gedruckt werden, werden hierfür nochmals ca. 50 – 100 € fällig. Auch wenn mittlerweile viele Zulassungsstellen EC-Karten akzeptieren, lohnt es sich in jedem Fall, genügend Bargeld mitzunehmen.

Kurzzeitkennzeichen

Die früheren „Roten Kennzeichen“ für Überführungsfahrten wurden von den Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) abgelöst bzw. werden von Kfz-Zulassungsstellen heute nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben.

Zur Überführung eines Pkw, Lkw, Motorrad oder sonstigen Fahrzeuges kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Mit diesem Kennzeichen kann dann innerhalb der fünf Tage, für die das Kennzeichen ausgestellt wurde, kann dann ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. Im Gegensatz zu den früheren „Roten Kennzeichen“ werden die Kurzzeitkennzeichen ungültig und müssen nach Ablauf nicht wieder an die ausstellende Kfz-Zulassungsstelle zurückgegeben werden.

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, benötigen Sie nicht sämtliche Unterlagen, die für eine „richtige“ Zulassung benötig werden. Der Kfz-Zulassungsstelle reicht Ihr gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine spezielle Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen einer Versicherung.

Die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens kostet ca. 70 – 80 €.

http://www.schmerzensgeldtabelle24.de
http://www.punkte24.de
http://www.fahrverbot24.de
http://www.geschwindigkeit24.de
http://www.bussgeldstrafe.de
http://www.verkehrsrechtsforum.de
http://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
http://www.nutzungsausfallschaden.de
http://www.kombi24.de
http://www.autounfallschaden.de
http://www.kfz-steuern24.de